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   BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00   

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BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00 (https://dejure.org/2000,9121)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2000 - 7 B 10.00 (https://dejure.org/2000,9121)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 7 B 10.00 (https://dejure.org/2000,9121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der Unbeachtlichkeit der Versäumung der Ausschlussfrist nach dem Vermögensgesetz - Diskriminierungsverbot zugunsten Behinderter - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Geltung der ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Unter welchen Voraussetzungen die Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG ausnahmsweise unbeachtlich sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Beschluß vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 -, VIZ 1998, 632).

    Die Berücksichtigung eines verspätet angemeldeten Anspruchs hängt nämlich nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. dazu BVerwGE 101, 39 ) nicht allein davon ab, aus welchem Grunde der Antragsteller gehindert war, die in § 30 a Abs. 1 VermG vorgesehene Frist einzuhalten.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 86, 133 ), der das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, ist in der Regel davon auszugehen, daß das Gericht bei seiner Entscheidung die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat.
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96

    Veräußerung vor Bestandskraft des Restitutionsbeschieds

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Sie trägt damit dem Umstand Rechnung, daß die durch einen Antrag gemäß § 30 VermG ausgelöste Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG nur schuldrechtliche Wirkung enfaltet (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20).
  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dieser Rechtsprechung zugrunde-liegende Auslegung der Ausschlußfrist wiederholt gebilligt und festgestellt, daß § 30 a Abs. 1 VermG verfassungsgemäß ist (Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, VIZ 1999, 146; zuletzt Kammerbeschlüsse vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - und vom 11. Januar 2000 - 1 BvR 1437/99).
  • BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 1398/99

    Anmeldefrist des VermG § 30a Abs 1 S 1 für die Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dieser Rechtsprechung zugrunde-liegende Auslegung der Ausschlußfrist wiederholt gebilligt und festgestellt, daß § 30 a Abs. 1 VermG verfassungsgemäß ist (Kammerbeschluß vom 20. Oktober 1998 - 1 BvR 1730/98 -, VIZ 1999, 146; zuletzt Kammerbeschlüsse vom 10. Januar 2000 - 1 BvR 1398/99 - und vom 11. Januar 2000 - 1 BvR 1437/99).
  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Zwar kann dieses verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot, das sich primär an den Gesetzgeber richtet und ihn zur Gewährung des gebotenen Schutzes durch ausgleichende und begünstigende Regelungen für behinderte Menschen verpflichtet, als Ausdruck einer prinzipiellen Wertentscheidung des Verfassungsgebers geeignet sein, auf die Anwendung und Auslegung des Gesetzesrechts im Einzelfall einzuwirken (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 30. Juli 1996 - 1 BvR 1308/96 -, NJW 1997, 1062).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Der damit für den Fall der Unmöglichkeit einer Rückübertragung infolge Verfügung über das Eigentum begründete Anspruch auf Erlösauskehr knüpft jedoch stets an die rechtswirksame Anmeldung des Restitutionsanspruchs an; denn die Vorschrift setzt - nicht anders als § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG - voraus, daß der Vermögenswert allein deswegen nicht zurückübertragen werden kann, weil über das Eigentum verfügt worden ist (vgl. Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 -, SächsVBl 2000, 7).
  • BVerwG, 30.07.1998 - 8 B 31.98

    Vermögensrecht; Restitutionsanspruch; Anmeldung; materielle Ausschlußfrist;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00
    Unter welchen Voraussetzungen die Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a VermG ausnahmsweise unbeachtlich sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Beschluß vom 30. Juli 1998 - BVerwG 8 B 31.98 -, VIZ 1998, 632).
  • BVerwG, 18.04.2006 - 8 B 119.05
    Denn darin ist geklärt, dass der für den Fall der Unmöglichkeit einer Rückübertragung infolge Verfügung über das Eigentum begründete Anspruch auf Erlösauskehr stets an die rechtswirksame Anmeldung des Restitutionsanspruchs anknüpft (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2000 BVerwG 7 B 10.00 juris Rn. 5).
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